Verkaufen Sie ihre gebrauchten Software-Lizenzen

Ungenutzte Software-Lizenzen sind
bares Geld wert

IT-Systemwechsel, Personalabbau, Fusionen oder Schließungen von Abteilungen  – es gibt viele Gründe warum gewerbliche Software-Lizenzen nicht mehr benötigt werden. Durch den Verkauf freigewordener Volumenlizenzen aktivieren Sie Kapital, dass Sie anderweitig für neue IT-Projekte einsetzen können.

Sie möchten mehr erfahren?

überschüssige lizenzen sind ungenutztes kapital

Wir kaufen folgende Lizenzen ab einem Volumen von 500 Stück an

Microsoft Office 
2019 / 2016 / 2013 Volumenlizenzen
(Professional Plus / Standard)

Microsoft Project 
2019 / 2016 / 2013 / 2010 Volumenlizenzen
(Professional / Standard)

Microsoft Visio 
2019 / 2016 / 2013 / 2010 Volumenlizenzen
(Professional / Standard)

Client Lizenzen

Verschiedene Microsoft Server- und Zugriffslizenzen (z. B. Sharepoint, SQL und CALs)

Weitere Produkte auf Anfrage 

 Wie Sie Volumenlizenzen rechtskonform VERkaufen

Trotz des enormen Einsparpotenzials sind viele Firmen immer noch unsicher. Wie kann man Software aus Volumenlizenzverträgen wirklich rechts- und auditsicher verkaufen?
Die gute Nachricht ist: Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aus den Urteilen des EuGH / BGH ist keine Raketenwissenschaft.

100 % Transparenz beim qualitätsführer am markt!

Wir beraten Sie umfassend und bereiten sämtliche Dokumente, die Sie für den Verkauf Ihrer Lizenzen benötigen, mit Ihnen gemeinsam auf. Als vertrauensvoller Partner stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und ermöglichen auf Wunsch auch Rechtsgutachten oder weitere Prüfmechanismen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.

Die folgenden Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein:

N

Die Rechtekette ist lückenlos nachweisbar

 

N

Der Hersteller hat ein dem Markt angemessenes Entgelt für sein Produkt erhalten

N

Die Lizenzen müssen zeitlich unbegrenzt gültig sein

N

Die Software Stammt aus der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes

N

Die Software wurde VERTRAGS- UND RECHTSKONFORM in Umlauf gebracht

N

Eine Deinstallationserklärung wird zur Verfügung gestellt

FAQ zu gebrauchten Volumenlizenzen

DÜRFEN SOFTWARELIZENZEN AUS VOLUMENLIZENZVERTRÄGEN EINZELN VERKAUFT WERDEN?

Im Dezember 2014 entschied der BGH, dass es erlaubt ist Volumenlizenzen aufzuspalten und zu veräußern, sofern der Ersterwerber eine entsprechende Anzahl von Kopien bei sich unbrauchbar macht.

Dies bedeutet beispielsweise:

Sie haben als Ersterwerber 1.000 Volumenlizenzen mit einem dauerhaften Nutzungsrecht erworben und setzen 500 Lizenzen davon dauerhaft nicht mehr ein. Sie verkaufen diese 500 Stück an einen Softwarehändler (z.B. software broker), der wiederum darf diese nach Bedarf aufteilen, solange in Summe nicht mehr als 500 Lizenzen weiterveräußert werden. Gemäß dem oben genannten Urteil ist diese Aufspaltung erlaubt.

MUSS DER SOFTWARE-HERSTELLER DEM VERKAUF GEBRAUCHTER SOFTWARE ZUSTIMMEN?

Nein. Eine Zustimmung des jeweiligen Herstellers zum Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist nicht erforderlich. Das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf seiner Software innerhalb der EU. Auch dies besagt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschloss im Dezember 2014 endgültig, das für Software-Lizenzen der Erschöpfungsgrundsatz des Urhebergesetzes gilt. 

Wieso software broker?

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Software-Lizenzierung kennen wir uns ausgezeichnet auf dem Softwaremarkt aus. Gerne beleuchten wir für Sie die elementaren Dinge im Segment der Nutzungsübertragung von Microsoft Standardsoftware.

Wir verkaufen ausschließlich an mittelständische Unternehmen, Konzerne und Behörden und unterziehen uns einem freiwilligen Gesamtaudit aller An- und Verkäufe um den höchsten Grad an Transparenz & Rechtssicherheit zu erreichen.

PROFESSIONALITÄT

Absolute Vertraulichkeit hinsichtlich unserer Zusammenarbeit bei Ankaufsabwicklungen

Kundenorientierung

Kooperation auf Augenhöhe auf allen Ebenen Ihrer Organisation

Rechtssicherheit

Offenlegung aller juristisch notwendigen Nachweise der Transaktionen

Kontakt zu uns

Schreiben Sie uns und nennen Sie uns die Menge Ihrer nicht mehr benötigten Software-Lizenzen. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Ankaufsangebot.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen – kein Einzelkauf von Lizenzen möglich.

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Gehrmann
Sales Manager

ankauf@software-broker.com

Geschäftssitz

Bonner Straße 12
D 51379 Leverkusen

Kontakt

Tel.: +49 2171 4017 680
Fax.:+49 2171 4017 681

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